Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag (OGS) – zunächst nur für Erstklässler, in den Folgejahren dann Stück für Stück auch für alle weiteren Grundschuljahrgänge. Nach dieser Einigung von Bund und Ländern sollte der Betreuungsplatz für alle Wuppertaler Grundschülerinnen und -schüler zukünftig eine Selbstverständlichkeit sein.
Doch ganz so einfach wird die Sache wohl nicht werden. „Leider schafft der Rechtsanspruch allein noch keinen tatsächlichen Betreuungsplatz. Um den Familien gerecht zu werden, muss die Stadt Wuppertal den Ausbau des Offenen Ganztages noch einmal massiv vorantreiben“, mahnt Dilek Engin, Sprecherin der SPD-Ratsfraktion im Ausschuss für Schule und Bildung.
Mit Verweis auf den gemeinsamen Antrag von SPD und FDP im Ausschuss für Schule und Bildung ergänzt Daniela Goldbecker: „Da es an den meisten Wuppertaler Grundschulen kaum noch Potential für Erweiterungsmöglichkeiten gibt, bedarf es da sehr individueller und mitunter auch kreativer Lösungen.“ Der Antrag soll Aufschluss darüber geben, welche Strategie die Stadt Wuppertal verfolgt, um dem Rechtsanspruch der Eltern auch gerecht zu werden. „Eines darf in keinem Fall passieren: Dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dazu führt, dass die Qualität im Offenen Ganztags leidet“, sagt Dilek Engin.