Lärm macht krank. Diese Tatsache stellt auch die Fortschreibung des sogenannten Lärmaktionsplans (LAP) heraus. Mit der Fortschreibung des LAP schlägt die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen vor, die von der Politik beschlossen werden sollen. Hierzu gehört unter anderem auch die Einführung von Tempo-30-Regelungen auf mehreren Teilabschnitten von Hauptverkehrsstraßen. Auf Initiative der SPD-Fraktion gibt es zu den Tempo-30-Regelungen einen Änderungsantrag, der zusammen mit den Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht wurde.

Dazu führt Sedat Ugurman, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, aus: „Tempo-30-Regelungen können eine Maßnahme sein, um den Verkehrslärm zu reduzieren. Die Begründung des Änderungsantrags zum Verwaltungsvorschlag merkt allerdings an: Die Erfahrungen mit der Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen, z. B. im Bereich der Heckinghauser Straße, zeigen, dass die Maßnahmen wenig Akzeptanz hervorrufen und kontraproduktive Folgen haben. Insbesondere sind nicht beabsichtigte negative Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität der Busse und daraus folgend die Kosten des ÖPNV festzustellen. Die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lärmbelastung. Offenporiger Asphalt, auch bekannt als Flüsterasphalt, kann zusätzlich zu herkömmlichen und intakten Fahrbahnbelägen die Lärmbelastung um 6 bis 8 dB(A) senken, ohne dass hieraus negative Folgen für die Umlaufzeiten des ÖPNV und den Verkehrsfluss entstehen. Deshalb wird in dem Antrag gefordert, dass in den entsprechenden Bereichen anstelle von Tempo-30-Regelungen offenporiger und lärmmindernder Asphalt (OPA) als Straßenbelag aufgebracht wird, um die Ziele des Lärmaktionsplanes zu erreichen.“