Die Ratsfraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE und die Ratsgruppe FREIE WÄHLER fordern die Landesregierung NRW in ihrer gemeinsamen Resolution „Erfolgreiche Inklusion in Kindertagesstätten“ auf, realistische Rahmenbedingungen für Inklusion in den Regel-Kitas zu schaffen.
Der Grund für diese Forderung resultiert aus einer Vorgabe aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dass heilpädagogische Kindertageseinrichtungen schrittweise in das System der Regel-Kitas übergehen sollen. Gleichzeitig sollen die Regel-Kitas entsprechend so aufgestellt werden, dass sie sich der Herausforderung einer inklusiven Bildung auch stellen können.
Die antragstellenden Fraktionen teilen die Sorge der Träger von heilpädagogischen Einrichtungen, dass Regel-Kitas mit den besonderen Bedarfen von mehrfach körperlich und oder geistig behinderten Kindern überfordert sein könnten. Es ist zu befürchten, dass Kinder mit hohem Förderbedarf nur für einen sehr begrenzten Betreuungszeitraum in Regel-Kitas betreut werden können, oder in einigen Einrichtungen sogar überhaupt nicht, da entweder das nötige Fachpersonal fehlt oder die räumlichen Gegebenheiten nicht vorhanden sind.
Für eine möglichst lebensnahe Umsetzung von Inklusion, eine Umsetzung im Sinne der Kinder, Eltern und der Beschäftigten braucht es aber eine vorausschauende inklusive Planung. Eine Planung, die alle betroffenen Akteure mit einbezieht. Unter Umständen kommt eine solche Planung zu dem Ergebnis, dass Kinder mit hohem Förderbedarf auch zukünftig in kleinen heilpädagogischen Gruppen besser betreut werden können. Am Ende muss in jedem Fall unser Ziel sein, dass die Bedarfe aller Kinder – auch die mit hohem Förderbedarf, adäquat berücksichtigt werden können.