„Wir haben die kommunalen Spielräume genutzt, um im Interesse der Wuppertalerinnen und Wuppertaler den Haushalt für das Jahr 2023 zu beschließen. Dabei übernehmen wir die Verantwortung für eine langfristige Planung und beachten auch die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Beschlüsse. Aus diesem Grund haben wir mit den Fraktionen von CDU und FDP einen Antrag zu den Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Schwerpunkte des Kämmerers und des Oberbürgermeisters haben wir gemäß den Grundsätzen ‘soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und nachhaltigen Fortschritt‘ ergänzt. Wir freuen uns, dass dieser Antrag mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen beschlossen wurde“, so Klaus Jürgen Reese, SPD-Ratsfraktionsvorsitzender.
Der Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP umfasst für das Haushaltsjahr 2023 die Summe von rund 5,7 Mio. Euro. Im Gesamtvolumen sind, mit Blick auf die weiteren Haushaltsjahre, gut 9 Mio. Euro veranschlagt. Die finanziellen Spielräume orientieren sich an den Notwendigkeiten der Finanzsituation der Stadt Wuppertal, die nach wie vor maßgeblich von den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den Folgen der Pandemie bestimmt werden.
Klaus Jürgen Reese abschließend: „Eine Kernforderung des Antrages und damit des Beschlusses des Rates ist u. a., dass die Verwaltung vor den Beratungen zum Haushalt 2024 für den Bereich der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) nun eine dauerhaft geeignete Berechnungsgrundlage für deren Zuwendungen vorlegt. Wir wollen, dass die Berechnung in ausreichendem Umfang die Lohn- und Kostensteigerung berücksichtigt. Die zu erstellende Berechnungsgrundlage soll in die kommenden Haushaltsplanungen einfließen. Darüber hinaus haben wir Schwerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung gesetzt. Hier nenne ich exemplarisch die angestrebte Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft. Die wirtschafts- und stadtentwicklungspolitischen Ansätze des Oberbürgermeisters, soweit sie überhaupt im Haushaltsplan zu erkennen sind, bedurften einer dringlichen Korrektur. Diese Korrektur haben wir in unserem Haushaltsantrag vorgenommen.“