Noch bis Ende Mai können Versicherte von Renten- und Krankenkassen bei der Sozialwahl ihre Kandidat:innen in die Vertreterversammlung (Rentenversicherung) oder den Verwaltungsrat (Krankenkassen) wählen. Alle sechs Jahre entscheiden gesetzlich Versicherte darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt.
„Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass einige Menschen überhaupt nichts mit der Wahlbenachrichtigung ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung anzufangen wissen, nicht selten landet sie im Altpapier“, erklärt der Stadtverordnete Lukas Twardowski, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. „Dabei ist die Sozialwahl seit 70 Jahren ein wichtiges demokratisches Instrument zur Mitbestimmung der Versicherten in der Sozialversicherung und nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Über 50 Millionen Versicherte in Deutschland sind wahlberechtigt.“
Diese können ihr Kreuz bei einer Kandidat:innenliste, z.B. von Gewerkschaften, Verbänden oder unabhängigen Interessenvertretungen machen. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Die gewählten Vertreter:innen bilden den Verwaltungsrat bzw. die Vertreterversammlung. Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts werden die Verwaltungsräte der Krankenkassen paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen besetzt.
„Die Verwaltungsräte bzw. Vertreterversammlungen haben wichtige Aufgaben“, so Twardowski weiter. „Sie entscheiden im Grundsatz z. B. über die Höhe des Zusatzbeitrages. Auch über die Möglichkeit, ein alternatives Leistungsangebot zu unterbreiten, wie Kostenübernahmen von Sportangeboten oder alternative medizinische Versorgung, entscheiden die Verwaltungsräte. Die gewählten Mitglieder gehen die-ser Tätigkeit im Übrigen ehrenamtlich nach, sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungstermine.“
Abschließend nennt Lukas Twardowski einen weiteren wichtigen Punkt, der Wähler:innen zum Mitmachen auffordern sollte: „Die gewählten Mitglieder der Gremien sind auch direkte Ansprechpartner:innen für Versicherte. Denn diese besetzen auch die so genannten Widerspruchsausschüsse. Werden Leistungen durch einen Versicherungsträger abgelehnt, beispielsweise bei Krankengeldzahlung oder Erwerbsminderungsrente infolge einer Berufserkrankung, hat die oder der Versicherte die Möglichkeit, die Mitglieder in den Widerspruchsausschüssen anzusprechen und um Unterstützung zu bitten. Nutzen Sie also Ihre Möglichkeit zur Mitbestimmung, in-formieren Sie sich und geben Ihre Stimme bei der Sozialwahl 2023 ab!“