Ab dem Schuljahr 2026/27 beginnt die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – ein richtiger und wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit. Doch das Land NRW lässt die Kommunen bei der Ausführung dieser Mammutaufgabe ziemlich hängen.

„Die Finanzierung der OGS-Gruppen ist für Kommunen mit einer mehr als angespannten Kassenlage eine große Belastung. Bereits im letzten Jahr hat der Rat der Stadt beschlossen, zusätzliche städtische Zahlungen an die OGS-Träger zur Verfügung zu stellen, damit diese ihr Betreuungsangebot uneingeschränkt aufrechterhalten können. Immer verbunden mit der Hoffnung, dass das Land endlich Verantwortung übernimmt und mit einem Ausführungsgesetz für realistische Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung des Offenen Ganztags sorgt. Doch passiert ist bislang wenig. Nun sehen wir uns erneut gezwungen, den freiwilligen städtischen Zuschuss an die Träger für das gesamte nächste Schuljahr zu erhöhen, damit uns das Angebot nicht wegbricht und die Träger erstmal Planungssicherheit erhalten“, erläutert Susanne Giskes, Sprecherin der SPD-Ratsfraktion im Ausschuss für Schule und Bildung, den gemeinsamen Antrag zur Fortführung der zusätzlichen städtischen Zahlungen für die Träger der offenen Ganztagsschule bis Ende Juli 2026.

„Das fehlende Landesausführungsgesetz hat zur Folge, dass die Qualität des Ganztages am Ende von der kommunalen Kassenlage abhängt. Wir reden hier von einer Deckungslücke von 78%. Das Land stellt pro Gruppe 50.000 Euro bereit, doch die tatsächlichen Kosten liegen bei ca. 128.000 Euro – eine Unterfinanzierung, die Kommunen und Träger auffangen sollen. Wie soll das auf Dauer funktionieren? Das ist nicht nur hochgradig ungerecht, sondern führt im schlimmsten Fall dazu, dass uns die Träger wegbrechen. Aus diesem Grunde fordern wir vom Land die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“, erklärt Johannes van Bebber, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, abschließend.