„Endlich konnte sich eine Arbeitsgruppe nach einer 114-jährigen Diskussion auf den Start- und Endpunkt der Schwebebahn einigen. Nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll es die Schwebebahnstation Ohligsmühle sein. In der Arbeitsgruppe waren Vertreterinnen und Vertreter der WSW mobil GmbH, der Stadtverwaltung, des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland und der Bezirksregierung. Die Ohligsmühle, vormals Alexanderbrücke, soll es sein, da hier der Bau der Schwebebahn begonnen wurde und dieser Teilabschnitt, bei den theoretisch angenommen End- oder Startpunkten Oberbarmen und Vohwinkel die Mitte der Strecke darstellt“, erklärt Volker Dittgen, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, unmittelbar nach der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe.

„Wir wären dankbar gewesen, wenn die Erbauer der Einschienigen Hängebahn, System Eugen Langen, kurz Schwebebahn genannt, diese Frage bereits im Jahr 1903 bei der Freigabe der gesamten Strecke entschieden hätten. Leider wurde dieses durch das Preußische Kleinbahngesetz, nach welchem die Bahn zunächst als nebenbahnähnliche Kleinbahn betrieben wurde, verhindert. Gut, dass jetzt die Arbeitsgruppe auch den Vorschlag gemacht hat, dass die Bezeichnung ‚Schwebebahnhof‘, obwohl es eigentlich ‚Schwebebahnbahnhof‘ als Bezeichnung für eine ‚Schwebebahnstation’ heißen müsste, gültig und verständlich sein soll“, führt Sedat Ugurman, Sprecher der SPD-Fraktion im Verkehrsausschuss, weiter aus.

Die erarbeiteten Vorschläge sollen nach Ostern beraten und dann in der Ratssitzung am 15. Mai 2017 beschlossen werden.

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